Der Lehrgang beinhaltet die Zielgruppe der Fachkräfte öffentlicher und freien Träger der Jugendhilfe, die im Rahmen des Schutzauftrages nach § 8 a SGB VIII beratend oder koordinierend tätig sind oder sich auf eine solche Tätigkeit qualifizieren möchten. Diese umfassen z. B. Fachkräfte in Kindestageeinrichtungen, Fachfrauen/-männer für pädagogische Erziehungs- und Entwicklungshilfe und pädagogische Fachkräfte zur Schulbegleitung (Inklusion).
Der Lehrgang wendet sich auch an Fachkräfte der Arbeits- und Berufsförderungen, der Erziehungs- und Entwicklungshilfe, systemische Berater/innen in der Jugend-, Behinderten- und Altenhilfe und Fachwirte im Gesundheits- und Sozialwesen. Des Weiteren an Geschäftsführer/innen, Bereichsleiter/innen und weitere Leistungskräfte in der Jugendarbeit. Die aktuellen Änderungen mit den Herausforderungen des Bundeskinderschutzgesetzes werden ausführlich behandelt.
Das Thema Kinderschutz findet seinen Anwendungsbereich in der Kinder- und Jugendhilfe und im Familienrecht. Kinderschutzkräfte, aber auch die, die mit den „insoweit erfahrenen Fachkräften“ zusammenarbeiten, benötigen fundierte Informationen und Rechtssicherheit. Sie brauchen ein klares Bild über die Aufgaben, die Grundlagen, psychologisch-pädagogische Kenntnisse sowie Wissen aus den Bereichen Sozial- und Verwaltungsrecht sowie Familien- und Strafrecht.
Für die Praxis brauchen sie Informationen, wie sich ihre Aufgaben in der Praxis gut und lückenlos erfüllen lassen, um den Schutz der Kinder zu gewährleisten.
Der Lehrgang umfasst vier komplette Unterrichtstage (mit insgesamt 32 Unterrichtsstunden).
Er umfasst:
Diese Weiterbildung wendet sich an Mitarbeitende der Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe, an Sozialpädagogen, Erzieher/innen, Sozialarbeiter/innen, Psychologen, Juristen, „insoweit erfahrene Fachkräfte“. Also an die Zielgruppe, die diese Qualifikation benötigen. Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter/innen in Jugendämtern, sowie an alle, die Berührungspunkte mit dem Kinderschutz haben (beispielsweise an Jugendhilfeträger, an Arbeits- und Berufsförderer, an Kitas, an psychologische Beratungsstellen, an Erziehungsberatungsstellen, an Fachkräfte der Erziehungshilfe und der Jugendarbeit sowie kommunale Jugendreferenten und viele mehr).
Leistungsnachweise und Zertifikat
Der Leistungsnachweis erfolgt über die Erstellung einer Facharbeit im Rahmen einer Fallstudie.
Die erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang wird mit einem Zertifikat bescheinigt.
Kosten
Die Kosten teilen wir Ihnen gerne auf Nachfrage mit.
Sonstiges
Bitte halten Sie zum Seminar folgende Gesetzestexte bereit: