Der Ausbilder ist ein wahres Multitalent. Er erfüllt nicht nur die Eignungsanforderungen und vermittelt verantwortlich und im fachlichen Umfang Ausbildungsinhalte,
sondern entdeckt und fördert seine talentierten Auszubildenden. Er übernimmt dazu sozialpädagogische Aufgaben und oft gleichzeitig Prüfertätigkeiten.
Jeder kann sich zur Ausbilder-Eignungsprüfung (AEVO) anmelden.
Es bestehen keine Zulassungsvoraussetzungen.
Wer darf ausbilden?
Um auszubilden müssen Sie sowohl persönlich als auch fachlich geeignet sein.
Die fachliche Eignung setzt sich aus der beruflichen Eignung und der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung zusammen.
Beruflich geeignet ist z. B. wer:
Bei langjähriger Berufserfahrung kann die fachliche Eignung auch ohne Prüfungsabschluss ersatzweise zuerkennt werden.
Berufs- und arbeitspädagogisch geeignet ist,
wer über berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse gemäß Ausbildereignungsverordnung (AEVO) verfügt.
Persönlich geeignet ist jeder,
der z. B. nicht wegen einer Straftat verurteilt wurde, gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen oder jugendgefährdende Schriften verbreitet hat.
Handlungsfeld 1
Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
Dieses HF umfasst die berufs- und arbeitspädagogische Eignung, Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen.
Handlungsfeld 2
Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
Dieses HF umfasst die berufs- und Arbeitspädagogische Eignung die Ausbildung unter Berücksichtigung organisatorischer, sowie rechtlicher Aspekte vorzubereiten.
Handlungsfeld 3
Ausbildung durchführen
Dieses HF umfasst die berufs- und arbeitspädagogische Eignung, selbstständiges Lernen in berufstypischen Arbeits- und Geschäftsprozessen handlungsorientiert zu fördern.
Handlungsfeld 4
Ausbildung abschließen
Diese HF umfasst die berufs- und arbeitspädagogische Eignung, die Ausbildung zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen und Perspektiven für die Weiterentwicklung aufzuzeigen.
Die aus dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) hervorgehenden Neuerungen zum 01.01.2020 wurden konsequent im Lehrgang mit eingearbeitet.
Abschluss und Prüfung
Die erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang wird mit einem Zertifikat bescheinigt.
Die Prüfung kann bei der HWK, IHK oder LWK abgelegt werden.
Die AEVO-Prüfung setzt sich dabei aus drei Prüfungselementen zusammen:
Umfang
Der Umfang der Weiterbildung beläuft sich auf 42 Unterrichtsstunden, die sich auf eine Woche verteilen.
Kosten
Die Lehrgangsgebühren belaufen sich auf 495,00 Euro zuzüglich Prüfungsgebühr (zur Zeit: 200,00 Euro).