Die Elternassistenz besteht in der personellen Unterstützung durch eine Assistenzkraft in allen Bereichen des täglichen Lebens, in denen Mütter und Väter auf Grund ihrer Behinderung, Hilfe und Unterstützung benötigen, z. B. beim Wickeln des Kindes oder bei Tätigkeiten im Haushalt. Das Erziehungsrecht verbleibt aber bei den Eltern.
Ziel der Unterstützung ist, ein Zusammenleben von Eltern und Kindern und ein gutes Aufwachsen der Kinder zu ermöglichen.
Bis 2017 kannte das deutsche Recht noch keinen Anspruch auf Elternassistenz. Erst mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurde in § 78 Abs. 3 SGB IX ein Anspruch auf Elternassistenz ausdrücklich gesetzlich geregelt.
Die Weiterbildung ist vor allem für die folgenden Fachkräfte konzipiert:
Für die Weiterbildung gelten folgende Zulassungsvoraussetzungen:
Abschluss und Zertifikat
Die erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang wird mit einem Zertifikat bescheinigt.
Leistungsnachweise
Anzufertigen ist eine Hausarbeit zu einem Themenschwerpunkt, ein Kurzreferat und die erfolgreiche Teilnahme am Abschlusskolloquium.
Umfang
Die Weiterbildung findet berufsbegleitend statt. Der Umfang beläuft sich auf 340 Unterrichtsstunden zzgl. Hausarbeit, Präsentation und Kolloquium.
Kosten
Die Kosten teilen wir Ihnen gerne auf Nachfrage mit.