Weiterbildung

zur*zum Systemischen Elternbegleiter*in und Fachberater*in für Elternassistenz


Die Elternassistenz besteht in der personellen Unterstützung durch eine Assistenzkraft in allen Bereichen des täglichen Lebens, in denen Mütter und Väter auf Grund ihrer Behinderung, Hilfe und Unterstützung benötigen, z. B. beim Wickeln des Kindes oder bei Tätigkeiten im Haushalt. Das Erziehungsrecht verbleibt aber bei den Eltern.

 

Ziel der Unterstützung ist, ein Zusammenleben von Eltern und Kindern und ein gutes Aufwachsen der Kinder zu ermöglichen.

 

Bis 2017 kannte das deutsche Recht noch keinen Anspruch auf Elternassistenz. Erst mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurde in § 78 Abs. 3 SGB IX ein Anspruch auf Elternassistenz ausdrücklich gesetzlich geregelt.


Inhalte

  1. Berufsbild - Systemische*r Elternbegleiter*in und Fachberater*in für Elternassistenz
  2. Zur Situation von Eltern mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
  3. Elternassistenz: Hilfen für behinderte sowie chronisch kranke Eltern
  4. Finanzierungsmöglichkeiten der Elternassistenz
  5. Organisation der Elternassistenz
  6. Das Antragsverfahren
  7. Pädagogische Grundlagen
  8. Unterweisung
  9. Lernprozessbegleitung
  10. Bildung im Kindesalter
  11. Kommunikation
  12. Konfliktmanagement
  13. Kindeswohlgefährdung
  14. Traumapädagogik
  15. Elternberatung
  16. Familie: Partnerschaftlichkeit und Wohlergehen
  17. Gesundheit und Resilienz
  18. Viren und Bakterien
  19. Hygiene und Arbeitsschutz
  20. Fortpflanzung und Entwicklung des Menschen
  21. Behinderungen
  22. Erkrankungen

Zielgruppe

Die Weiterbildung ist vor allem für die folgenden Fachkräfte konzipiert:

  • Fachkräfte mit einer Aufstiegsqualifizierung zur/zum
    • Pädagogische Fachkraft für Schulbegleitung, soziale Teilhabe und systemische Inklusion
    • Fachwirt*in im Gesundheits- und Sozialwesen
  • (Heil-)pädagogische, medizinische oder pflegerische Fachkräfte mit einer Ausbildung als
    • Sozialpädagogische*r Assistent*in
    • Erzieher*in
    • Krankenschwester/-pfleger
    • Heilerziehungspfleger*in
    • Sozialpädagoge*in
    • und Ergotherapeuten*in

 

Für die Weiterbildung gelten folgende Zulassungsvoraussetzungen:

  • Grundqualifikation
    • Pädagogische Aufstiegsfortbildung mit 2-jähriger praktischer Erfahrung
    • oder Berufsausbildung und 1-jähriger Berufserfahrung
    • oder abgeschlossenes Hochschulstudium und 1-jähriger Berufserfahrung
  • Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (C1)
  • Grundlegende Computerkenntnisse

Abschluss und Zertifikat

 

Die erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang wird mit einem Zertifikat bescheinigt.

 

 

Leistungsnachweise

 

Anzufertigen ist eine Hausarbeit zu einem Themenschwerpunkt, ein Kurzreferat und die erfolgreiche Teilnahme am Abschlusskolloquium.

 

 

Umfang

 

Die Weiterbildung findet berufsbegleitend statt. Der Umfang beläuft sich auf 340 Unterrichtsstunden zzgl. Hausarbeit, Präsentation und Kolloquium.

 

Kosten

 

Die Kosten teilen wir Ihnen gerne auf Nachfrage mit.


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