Weiterbildung

zur Fachkraft für ambulante psychiatrische Pflege


Es gelten in Niedersachsen die Richtlinien des „gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen“ über die Verordnung von „Häuslicher Krankenpflege“ nach § 92 I Satz 2 Nr. 6 und 7 SGB V zur Verhinderung von Klinikaufenthalten und vorzeitigen Heimeinweisungen. Es sollen Zwangsmaßnahmen verhindert werden, der Erhalt des Zuhauses gewährleistet werden, die Lebensqualität im häuslichen Bereich erhöht werden und rehabilitative und pflegerische Maßnahmen nach den SGB IX, XI, XII in der häuslichen Umgebung durchgeführt werden. Dieses erfolgt nach der ärztlichen Verordnung durch den Vertragsarzt für Neurologie, Psychiatrie, psychotherapeutische Medizin mit dem Zusatz Psychotherapie sowie Hausarzt mit Diagnosesicherung vom Facharzt.

 

Die Fortbildung dient der Erweiterung des Handlungsspielraums in der psychiatrisch-pflegerischen Arbeit.

 

Ein vertiefendes Basiswissen ermöglicht im Alltag fachkompetent zu handeln, das eigene Handeln zu begründen und entsprechend qualitativ pflegerische Angebote in Zusammenarbeit mit anderen Berufen für und mit psychisch erkrankten Menschen anzubieten.

 

Die Grundprinzipien der psychiatrischen Versorgung und die Basis psychiatrisch-pflegerischen Handelns hängen eng zusammen und sind Gegenstand der Weiterbildung. Im Mittelpunkt stehen der Alltag und die Inhalte von Pflege, weniger Krankheitsbilder im Einzelnen.


Inhalte

  1.  Erstgespräch / Hilfebedarfsplanung (Assessment)
  2.  Beziehungsgestaltung
  3.  Feststellen, beobachten und dokumentieren des Hilfebedarfs und dessen Entwicklung (Pflegeprozess)
  4.  Wahrnehmen und beobachten von Krankheitszustand und –entwicklung
  5.  Anregung / Abstimmung therapeutischer, pflegerischer und ergänzender Maßnahmen
  6.  Zusammenarbeit mit dem verordnenden Arzt
  7.  Hilfe bei der Medikamenteneinnahme
  8.  Vorsorge bei Eigen- oder Fremdgefährdung
  9.  Krisenintervention
  10.  Aktivierung zu elementaren Verrichtungen, Training von Alltagsfertigkeiten
  11.  Psychiatrische Entlastung im Alltag
  12.  Kognitives und psychisches Training
  13.  Hilfe beim Umgang mit beeinträchtigenden Gefühlen, Wahrnehmungen und Verhaltensweisen
  14.  Hilfe bei der Tages- und Wochenstrukturierung
  15.  Zusammenarbeit mit Familienangehörigen / Partnern
  16.  Kontaktaufnahme und Kooperation mit anderen Diensten, Fachpersonal und Institutionen
  17.  Praxisanleitung
  18.  Kommunikation und Interaktion in der Pflege
  19.  Psychiatrisches Basiswissen stationärer und ambulanter Pflege (APP)
  20.  Handeln in komplexen psychiatrischen Pflegesituationen
  21.  Recht und QM

Zielgruppe

 

Ein Abschluss als Pflegefachkraft mit mindestens einem Jahr Berufserfahrung z. B.

  • Gesundheits- und Krankenpfleger/in
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
  • Altenpfleger/in

 Abschluss und Zertifikat

 

Die erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang wird mit einem Zertifikat bescheinigt.

 

 

Leistungsnachweise

 

Anzufertigen ist eine Hausarbeit zu einem Themenschwerpunkt, ein Kurzreferat und die erfolgreiche Teilnahme am Abschlusskolloquium.

 

 

Umfang

 

Die Maßnahme erfolgt berufsbegleitend und hat 324 Unterrichtsstunden.

 

 

Kosten

 

Die Kosten teilen wir Ihnen gerne auf Nachfrage mit.


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