Der Geprüfte Berufspädagoge*in IHK zählt als gesetzlich-geregelte berufs- und arbeitspädagogische Aufstiegsfortbildung, mit Abschluss einer Prüfung vor dem IHK-Ausschuss. Als zusätzliche Bezeichnung wird der Master Professional nach dem neuen Berufsbildungsgesetz 2020 geführt. Geprüfte Berufspädagogen*innen arbeiten im Bereich betrieblicher Aus- und Weiterbildung, im Bildungsmanagement, in Leitungsfunktionen bei Bildungsträgern und in Bereichen der Personalentwicklung sowie der Personalberatung. Ihre Aufgaben erfordern neben ausgesprochen guten pädagogischen Kompetenzen ebenfalls koordinatorisches Geschick und umfangreiche Beratungs-, Führungs- und Sozialkompetenzen. Sie entwickeln zudem Marketingstrategien für die jeweiligen Aus- und Weiterbildungen und arbeiten eng mit allen Beteiligten der beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie Geschäfts- und Personalleitung zusammen. Zusätzlich kann diese Fortbildung als Basis für eine selbstständige Beratertätigkeit dienen, z. B. als externer Berater für Unternehmen im Bereich Aus- und Weiterbildung.
Die Weiterbildung bietet sich u. a. für betriebliche Ausbilder*innen, Personalentwickler*innen, Mitarbeiter*innen von Bildungsträgern und Industrie-, Fach- und Handwerksmeister*innen sowie Geprüfte Aus- und Weiterbildungspädagogen*innen an.
Die Voraussetzungen zur Zulassung zur Prüfung bei der IHK sind:
a. Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf plus mind. fünf jährige Berufserfahrung in der Aus- und Weiterbildung.
oder
b. Fachwirt*in, Industrie-, Fach-, Handwerksmeister*in oder "Gepr. Aus- und Weiterbildungspädagoge*in" plus mind. einjähriger Berufserfahrung
oder
c. ein Hochschulabschluss oder staatlich anerkannte Fachschulfortbildung plus mind. zwei jähriger Berufserfahrung; Gleichwertige nachweisbare Qualifikationen und AdA-Prüfung.
I. Kernprozesse der beruflichen Bildung
1. Lernprozesse und Lernbegleitung
2. Planungsprozesse
3. Managementprozesse
II. Berufspädagogisches Handeln in Bereichen der beruflichen Bildung
4. Berufsausbildung
5. Weiterbildung
6. Personalentwicklung und Personalberatung
III. Spezielle berufspädagogische Funktionen
Projektarbeit, Präsentation und Fachgespräch
ABSCHLUSS UND PRÜFUNG
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Fortbildungsabschluss "Geprüfte*r Berufspädagoge*in".
Prüfungsgliederung:
Die Prüfung im Prüfungsteil "Kernprozesse der beruflichen Bildung" wird schriftlich durchgeführt, die Prüfung im Prüfungsteil "Berufspädagogisches Handeln" wird schriftlich und mündlich durchgeführt und der Prüfungsteil "Spezielle berufspädagogische Funktionen" wird als Projektarbeit, Präsentation und Fachgespräch durchgeführt.
KOSTEN
Die Kosten teilen wir Ihnen gerne auf Nachfrage mit.
UMFANG
Der Umfang beläuft sich auf 825 Unterrichtsstunden.
Dabei bedienen wir uns zum einen der klassischen sowie der modernen Lernmethoden, insbesondere Blended Learning.