Es gibt verschiedene Wege der finanziellen Förderung von Weiterbildungen. Die wesentlichen Förderer sind die Bundesagentur für Arbeit, die Deutsche Rentenversicherung sowie Berufsgenossenschaften. Selbstzahler haben die Möglichkeit, Weiterbildungskosten als Werbungskosten steuerlich geltend zu machen.
Eine weitere Möglichkeit der finanziellen Förderung bietet das Ausstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) in Form des "Aufstiegs-BAföG" bzw. „Meister-BAföG“ und verschiedene Programme der Länder. Nachfolgend eine Übersicht über die verschiedenen Fördermöglichkeiten und Kostenträger:
Berufliche Rehabilitation durch den Rentenversicherungsträger
Im Falle einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, bieten Rentenversicherungsträger die Möglichkeit, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben wieder zu gewährleisten. Damit kann ein Verbleib im Arbeitsleben dauerhaft gesichert werden.
Bildungsgutschein
Seitens der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters gibt es die Möglichkeit für die Erteilung eines Bildungsgutscheines. Gründe hierfür können sein, eine bestehende Arbeitslosigkeit, in der eine Wiedereingliederung ohne Weiterbildung nicht möglich ist, oder aber die Abwendung einer drohenden Arbeitslosigkeit durch eine Weiterbildung.
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) der Bundesagentur für Arbeit
AVGS geförderte Maßnahmen heißen: "Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung" und die Einrichtung, die diese Maßnahmen durchführt ist der sogenannte "Maßnahmenträger".
Der AVGS richtet sich an förderfähige Personen und bescheinigt das Vorliegen der Fördervoraussetzung für eine oder mehrerer Maßnahmen. Es entstehen keine Kosten für die Maßnahme, wenn die Vermittlungsfachkraft der Arbeitsagentur vor Beginn der Teilnahme schriftlich zugestimmt hat.
Weiterbildung von Beschäftigten in Unternehmen
Im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses erfolgende Weiterbildungen können von der Bundesagentur für Arbeit gefördert werden. Diese finanzielle Unterstützung bezieht sich sowohl auf neu eingestellte als auch auf langjährige Beschäftigte. Die Förderung ist vor Beginn der Fortbildung zu beantragen und diesem Antrag ist eine vorgeschriebene Qualifizierungsbegründung beizufügen. Förderungen bei Qualifizierungen, zu denen aufgrund dritter Bestimmungen eine Verpflichtung besteht, sind davon ausgenommen. Gefördert werden hiermit Berufsabschlüsse für gering qualifizierte Beschäftigte (gem. § 81 (2) SGB III) und Anpassungsqualifizierungen (gem. § 82 SGB III).
"Meister-BAföG" bzw. "Aufstiegs-BAföG" – Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
Das "Meister-BAföG" bzw. "Aufstiegs-BAföG" ist eine finanzielle Unterstützung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz für berufliche Aufstiegsfortbildungen. Seit August 2020 werden alle drei Fortbildungsstufen, d. h. der/die geprüfte*r Berufsspezialist*in, der Bachelor Professional und der Master Professional für berufliche Aufsteiger gefördert.
Dieses Gesetz ist ein Förderinstrument für die berufliche Weiterbildung in allen beruflichen Handlungsfeldern und an bestimmte zeitliche, qualitative und persönliche Anforderungen geknüpft. Voraussetzung für eine Förderung ist der Abschluss einer Erstausbildung oder ein vergleichbarer Berufsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO).
Förderung durch die Bundeswehr
Eine Förderung ist auch nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) möglich. Aktive und ehemalige Zeitsoldaten (SaZ), Grundwehrleistenden und freiwillig zusätzliche Wehrdienstleistenden (FWDL) die die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen, können durch den Berufsförderungsdienst (BFD) Zuschüsse zu den Lehrgangskosten, zur Prüfungsgebühr sowie zu den Lernmitteln und Fahrtkosten erhalten.